EVENTS 2024 IN LANGENTHAL
17.11.2024
Orange Game in Huttwil
17:30
SCLangenthal DAMEN - Ambri Piotta
30.11.2024
Marktstand in der Märitgasse
08:00 - 12:00
Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
SPENDEN SIE DIREKT BEI UNS
IBAN: CH16 0079 0016 5898 7765 0
An: Soroptimist Club Langenthal
4900 Langenthal
WE ORANGE LANGENTHAL WITH YOU
Der Soroptimist Club Langenthal sammelt dieses Jahr für ToKJO, Trägerverein offene Kinder- und Jugendarbeit Oberaargau
Machst du bei den Orange Days 2024 mit und dekorierst dein Geschäft, deinen Balkon oder deine Strasse in Orange? Lass es uns wissen.
Melde dich bei info@soroptimist-langenthal.ch für Flyer, Poster, Buttons, oder schick uns deine Idee und Fotos zu den Orange Days 2024, welche wir posten dürfen.
Danke für deine Mithilfe
Die 16 Tage gegen geschlechterbedingte Gewalt ist eine internationale Kampagne, welche vom 25. November bis am 10. Dezember – dem internationalen Menschenrechtstag – läuft. Das gemeinsame Zeichen aller Aktionen ist die orange Farbe, die eine bessere Zukunft ohne Gewalt symbolisiert. Auch Soroptimists setzen weltweit mit der orangen Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Plätzen und verschiedenen orangen Kampagnen auf Webseiten und in den sozialen Medien ein sichtbares Zeichen.
„We stand up for women“
Soroptimists fordern Politik und Institutionen dringend auf, unverzüglich zu handeln und Massnahmen zu ergreifen. Wir wollen Veränderungen bewirken. Von der Politik muss mehr Gewicht auf Prävention von geschlechterbedingter Gewalt gelegt werden. Strukturen und Institutionen müssen besser zur Behandlung von physischer und psychischer Gewalt gerüstet sein. Frauen müssen sich sicher fühlen können, wenn sie die Verletzung ihrer (Grund-) Rechte anzeigen wollen.
Umsetzung der Grundrechte der Frauen
Die Elimination von Gewalt gegen Frauen ist der Schlüssel zur vollen Umsetzung der Grundrechte der Frauen. Auch heute noch ist weltweit eine von drei Frauen Opfer von physischer oder sexueller Gewalt. Gefühle von Schuld und Scham und die Unzulänglichkeit von Rechtssystemen halten Frauen sehr oft davon ab, über ihren Missbrauch zu sprechen und ihn anzuzeigen. Diese Missstände wollen wir mit unseren Aktionen bekämpfen.
VIDEOS READ THE SIGNS 2024
Campaign Launch SIE
25. Nov. 2024
Online Belästigung
27. Nov. 2024
Cyber Stalking ist strafbar
29. Nov. 2024
Identitätsdiebstahl
02. Dez. 2024
Deep Fakes täuschend echt
04. Dez. 2024
Sexuelle Belästigung im Internet
06. Dez 2024
Campaign Conclusion SIE
10. Dez. 2024
Zahlen und Fakten in der Schweiz
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verursachen grosses Leid. Diese Verbrechen betreffen nicht nur die Opfer, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes; sie verletzen die Menschenrechte schwer und verhindern die Gleichstellung von Frau und Mann.
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist von grosser Bedeutung. Die Istanbul-Konvention unterstreicht, dass Gewalt in keiner Form toleriert werden darf.
Am 1. April 2018 ist die Konvention in der Schweiz in Kraft getreten. Die Konvention dient als Orientierungsrahmen für die Intensivierung der Gewaltprävention, des Gewaltschutzes und der Strafverfolgung in der Schweiz. Das Schweizer Recht verfügt über die notwendigen Gesetzesgrundlagen und in den meisten Kantonen sind Präventions- und Schutzmassnahmen rechtlich und institutionell verankert.
Für eine wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht es das Engagement des Bundes, der Kantone und der Zivilgesellschaft. Die vorliegende Publikation hilft dabei mit einfachen Erläuterungen und einer Übersicht aller Bundesstellen, die sich mit der Umsetzung der Konvention befassen. Nur eine gemeinsame und aufeinander abgestimmte Politik wird uns dem Ziel der Konvention näherbringen: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und konsequent zu verfolgen.
Alain Berset
Häusliche Gewalt: Weibliche Geschädigte, Belastungsraten nach Beziehung und Alter, 2021–2023
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/haeusliche-gewalt/geschaedigte-personen.assetdetail.32385632.html
FAKT
Für das Jahr 2023 wurden 11479 geschädigte Personen polizeilich registriert. 61% aller geschädigten Personen waren Frauen, 24% Männer und 15% Minderjährige.
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/haeusliche-gewalt/geschaedigte-personen.html
Medienpräsenz
Fotos